©ArbSi GmbH All Rights reserved! Last Update 01-2008
|
|
|
|
Unfallverhütungsvorschriften - kurz UVV - dienen zu Ihrer Sicherheit und die Ihrer Mitarbeiter. Wir prüfen für Sie gemäß diesen Vorschriften Ihre mit fremdkraftbetätigte Maschinen, Geräte und Einrichtungen, wie z.B. Rolltore, Hebebühnen, Hubbühnen, kraftbetätigten Fenster, Türen, Toren, Absturzsicherungen u.s.w.
Auch ortsveränderliche Geräte wie Bohrmaschinen, Sägen, Kaffemaschinen etc. und ortsfeste Geräte sind gemäß UVV bzw. VDE-Richtlinien in regelmäßigen abständen zu prüfen.
Weitere wichtige Punkte sind die Beleuchtung am Arbeitsplatz (Luxintensität), Belästigung durch Lärm und die Beeinträchtigung der Gesundheit am Arbeitsplatz (G-Vorsorgeuntersuchungen).
|
|